Betriebliche Suchthilfe

Es ist davon auszugehen, dass ebenso wie in der Gesamtbevölkerung auch am Arbeitsplatz Menschen einen problematischen Umgang mit Alkohol haben oder bereits alkoholkrank sind. Außerdem lässt sich mit ziemlicher Gewissheit vermuten, dass ein Teil der Belegschaft gelegentlich oder regelmäßig illegale Drogen konsumiert.

Es ist daher Aufgabe des Arbeitgebers, Regeln zur Einhaltung des Alkohol- und Drogenverbotes am Arbeitsplatz zu erstellen, aber andererseits auch in seinem Interesse, suchtkranken Mitarbeitern Hilfe und Unterstützung anzubieten. Vorrangiges Ziel ist es dabei, suchtkranke Mitarbeiter dabei zu unterstützen, ihre Sucht frühzeitig zu erkennen, leichter Zugang zu professioneller Hilfe zu erhalten, ihre Sucht zu behandeln und ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

Dabei können wir Sie mit langjähriger Erfahrung beraten und unterstützen.

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