Betriebliches Eingliederungs­management

Längere Lebensarbeitszeiten führen zu einem deutlich höheren Altersdurchschnitt der Belegschaft bei gleichzeitig immer größer werdenden Anforderungen an Arbeitsintensität, Flexibilität und lebenslanges Lernen.

Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist nicht jeder Mitarbeiter in der Lage, ohne Probleme diesen Anforderungen zu genügen. Gleichzeitig gibt es viele Möglichkeiten, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Anforderungen leichter zu erfüllen sind. In diesem Umfeld kennen wir uns bestens aus und können Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei unterstützen, Lösungen zu finden, die es ermöglichen, Mitarbeiter und damit Erfahrung und Sachverstand im Unternehmen zu halten.  

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

In diesem Paragrafen ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten muss. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann." Die Teilnahme des betroffenen Mitarbeiters ist immer freiwillig.

Für den Arbeitgeber ist BEM hilfreich, weil es die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördert und Fehlzeiten verringert. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das BEM aber auch ein wichtiges Instrument, um das krankheitsbedingte Ausscheiden von Beschäftigten zu verhindern.

Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine Möglichkeit, nach längerer Erkrankung wieder schrittweise im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Der Einstieg erfolgt stufenweise mit zeitlich eingeschränkter Arbeitszeit. Häufig wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit dadurch abgekürzt.

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und kennen uns auch in der entsprechenden Gesetzgebung aus. Als Ihr Betriebsarzt begleiten und beraten wir Sie und können Ihnen helfen zu vermeiden, dass immer dringender benötigte Fachkräfte das Unternehmen verlassen müssen oder langfristig arbeitsunfähig sind.  Darüber hinaus können wir dabei helfen, finanzielle Unterstützung bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu erhalten.

ANFAHRT

So kommen Sie zu uns
Übersichtskarte +

Fragen Sie uns!

 
* Pflichtangaben

   Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.