Betriebsärztliche Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz

Wir übernehmen für Sie die komplette betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens nach Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V2) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Wir beraten Sie, Ihre Mitarbeiter und ggfs. die Arbeitnehmervertretung in allen Fragen zum Betrieblichen Gesundheitsschutz und führen alle erforderlichen Untersuchungen und Vorsorgen durch.

Um Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitsplätze kennenzulernen, nehmen wir teil an Betriebsbegehungen, gerne zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir beteiligen uns aktiv an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen. Wir beraten zu Fragen der Arbeitsorganisation und bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), beim Einsatz von Gefahrstoffen und beim Umgang mit Biostoffen. Auch der Hautschutz ist ein Thema, mit dem wir uns seit vielen Jahren beschäftigen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung kompetent beraten. Dabei unterstützen wir Sie bei der Frage der Notwendigkeit von Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen ebenso wie zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung. Auch bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb bieten wir kompetente Unterstützung an. Wir beraten Sie auch bei der Einrichtung und Unterhaltung von sanitären Einrichtungen wie Waschräumen, Küchen oder anderen Bereichen der Betriebshygiene.

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